Das Anlocken mit falschen Versprechungen: Die Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung nach § 16 Abs. 1 UWG bei „Kaffeefahrten“, im ... (Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft) | Cover
Das ist kein Original-Foto des angebotenen Exemplares. Abweichungen sind möglich.

Das Anlocken mit falschen Versprechungen: Die Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung nach § 16 Abs. 1 UWG bei „Kaffeefahrten“, im ... (Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft) [paperback]

von: Martina Pfaff


Gebraucht kaufen

102,99 €*

Gebraucht, Gut 
Versandfertig: sofort

Anmerkungen:
Mit Widmung.

SKU: 3266831_e9f
Lagerort: Buchmarie, 64293 Darmstadt, Bunsenstr. 14a Regal 41465

Später kaufen

📦
Kostenfreier Versand ab 20 € Bestellwert
Nur noch 20,00 € bis zum kostenfreien Versand innerhalb Deutschlands

*alle Preise inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

ISBN-13: 9783866284999, ISBN-10: 3866284993

paperback:

Verlag: Hartung-Gorre

Erscheinungsjahr: 2014

Gewicht: 260 g

Kurzbeschreibung:

Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung von Werbemethoden, bei denen Verbraucher mit falschen Versprechungen angelockt werden. In Anlehnung an zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2002 und 2008 widmet sich die Arbeit der Frage, ob und wann es sich beim Anlocken mit falschen Versprechungen um strafrechtlich relevante Verhaltensweisen handelt. Aufgezeigt werden dabei drei der gängigsten Fallkonstellationen: zum einen die Fallgruppe des werbenden Anlockens mit Gewinnen, um die angesprochenen Adressaten zur Teilnahme an einer „Kaffeefahrt“ zu motivieren, zum anderen die Fälle der Werbung mit Geschenkversprechen oder Gewinnmitteilungen, um den umworbenen Verbrauchern einen Ansporn zur Bestellung von Katalogwaren zu geben, und als Letztes die Konstellation der Werbung mit vorgetäuschten sozialen Zwecken beim Vertrieb von Zeitschriftenabonnements. In separaten Kapiteln werden anhand von Falltypiken die einzelnen Fallkonstellationen untersucht. Das Hauptaugenmerk wird dabei auf den Tatbestand der strafbaren irreführenden Werbung nach § 16 Abs. 1 UWG gelegt. In einem weiteren Schritt wird sodann untersucht, ob neben dem wettbewerbsstrafrechtlichen Tatbestand der kernstrafrechtliche Betrugstatbestand infrage kommt.