Verfahrensverzögerungen im Strafverfahren und die Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft (Schriften zum Strafprozessrecht) | Cover
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Verfahrensverzögerungen im Strafverfahren und die Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft (Schriften zum Strafprozessrecht) [paperback]

von: Magali Kolleck-Feser


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ISBN-13: 9783830083863, ISBN-10: 3830083866

paperback:

Verlag: Kovac, Dr. Verlag

Erscheinungsjahr: 2015

Größe: 20,9 cm x 15,1 cm x 2,5 cm

Gewicht: 473 g

Kurzbeschreibung:

Jeder Rechtsstreit muss um der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens willen irgendwann ein Ende haben. Dieser Rechtssatz stellt den Argumentationskern der vorliegenden Untersuchung dar. Verfahrensverzögerungen sind gerade im Strafverfahren ein großes prozessuales Problem. Überlange Verfahren führen sowohl beim Beschuldigten wie auch bei der Allgemeinheit zu großen Belastungen. Die Rechtsfolgen gegen einen Verstoß gegen das grundgesetzlich verankerte Beschleunigungsgebot sind allerdings nicht vollumfänglich gesetzlich geregelt. Auch die Entschädigungsregelung der 2011 in Kraft getretenen §§ 198-201 GVG ändern nichts an dieser Situation. Das Buch zeigt aus verschiedenen Perspektiven die Lücken der geltenden kompensatorischen Regelungen auf. Hierbei wird auch ein Blick auf die anderen deutschen und auf einige ausgewählte Prozessordnungen anderer europäischer Staaten geworfen. Anschließend geht die Untersuchung der speziellen Streitfrage nach, inwieweit die Staatsanwaltschaft nach Anklageerhebung extremen Verfahrensverzögerungen, die nicht im eigenen Verantwortungsbereich liegen, entgegen wirken kann. Es wird aufgezeigt, dass die Staatsanwaltschaft mit der präventiven Untätigkeitsbeschwerde ein Rechtsmittel zur Verfügung steht, mit dem sie das Gericht zu weiteren prozessfördernden Aktivitäten zwingen kann. Dieser Rechtsbehelf gegen richterliche Untätigkeit führt zu einem Rechtsschutz in angemessener Zeit, da bereits auf das laufende Verfahren Einfluss genommen werden kann. Mit dem Instrument der Untätigkeitsbeschwerde kann die Staatsanwaltschaft ihre Rolle als Garant für die Einhaltung von Verfahrensrechten effektiv wahrnehmen.