§§ 765-778: (Bürgschaft) (J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Recht der Schuldverhältnisse) | Cover
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§§ 765-778: (Bürgschaft) (J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Recht der Schuldverhältnisse) [hardcover]


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Namenseintrag. Auflage: 2013. Ausgeschiedenes Bibliothekenexemplar.

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ISBN-13: 9783805910217, ISBN-10: 3805910215

hardcover:

Verlag: Otto Schmidt/De Gruyter

Erscheinungsjahr: 2012

Größe: 25,1 cm x 16,9 cm x 3,7 cm

Gewicht: 989 g

Kurzbeschreibung:

Die Neubearbeitung bringt die bewährte Kommentierung der Bürgschaft auf den neuesten Stand der umfangreichen Rechtsprechung und Literatur. Zahlreiche Textteile sind neu verfasst. Die Darstellung wahrt den bewährten Kontext mit den nicht kodifizierten Personalsicherheiten Garantie, Schuldbeitritt, Akkreditiv, Patronatserklärung, Kreditkarte, Exportkreditgarantien. Sie erläutert das Zusammenspiel des Bürgschaftsrechts mit anderen Rechtsgebieten (AGB-Recht, Gesellschafts-, Zivilprozess- und Insolvenzrecht, EU-Recht). Neue Schwerpunkte und Akzente der Rechtsprechung werden verdeutlicht (zB bei MaBV-Sicherheiten, Bürgenschutz nach BGB, Bürgschaft im EU-Beihilferecht, Garantiemissbrauch, harte Patronatserklärung). Zum besseren Verständnis werden z. T. Entwick-lungslinien der Judikatur nachgezeichnet, etwa zur Unwirksamkeit von Bürgschaftsverträgen oder -klauseln nach AGB-Recht und nach § 138 BGB oder zum Missbrauch von Garantien. Wie bisher legt die Bearbeitung Wert auf eine praxisnahe Herausarbeitung der dogmatischen Strukturen im Licht der Rechtsprechung, etwa bei den Themen Bürgschaft und Dauerschuldverhältnis, Verbot der Fremddisposition, weite Zweckerklärung, Sicherungsabrede und Sicherungszweckerklärung, Bürgschaft und Schenkung, Begriff der selbständigen Garantie, Einwendungsausschluss bei Bürgschaft und Garantie und seine Grenzen, Rückgewähransprüche, internationale Entwicklungslinien im Recht der Bankgarantie und bei den Exportkreditgarantien.