Verbraucherkreditrecht: Entgeltliche und unentgeltliche Darlehen und Finanzierungshilfen, Verbraucher und Unternehmer, Widerruf und verbundene ... IPR (Rom-I-VO), Mahnverfahren; Art. 17 EuGVVO | Cover
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Verbraucherkreditrecht: Entgeltliche und unentgeltliche Darlehen und Finanzierungshilfen, Verbraucher und Unternehmer, Widerruf und verbundene ... IPR (Rom-I-VO), Mahnverfahren; Art. 17 EuGVVO [hardcover]

von: Peter Bülow


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ISBN-13: 9783406682704, ISBN-10: 3406682707

hardcover:

Verlag: C.H.Beck

Erscheinungsjahr: 2016

Größe: 23,0 cm x 14,0 cm x 4,4 cm

Gewicht: 1020 g

Kurzbeschreibung:

Zum Werk

Das Werk erfasst das gesamte Verbraucherkreditrecht, also nicht lediglich die Vorschriften über Darlehen und Finanzierungshilfen nach §§ 491 BGB bis 515 BGB, sondern auch über Verbraucher und Unternehmer nach §§ 13, 14 BGB, Widerruf und verbundene Geschäfte nach §§ 355 bis 361 BGB, Kreditvermittlung nach §§ 655a bis 655e BGB, internationale Bezüge insb. nach Art.6 Rom-I-VO sowie CISG und Verbraucherkreditmahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO sowie Art. 17 EuGVVO.

Vorteile auf einen Blick

- geschlossene Darstellung des gesamten Verbraucherkreditrechts, im Einzelnen

- entgeltliche und unentgeltliche Darlehen und Finanzierungshilfen

- Verbraucher und Unternehmer

- Widerruf und verbundene Geschäfte

- Kreditvermittlung IPR (Rom-I-VO, CISG)

- Verbraucherkreditmahnverfahren, Art. 17 EuGVVO

Zur Neuauflage

Die Neuauflage berücksichtigt die Wohnimmobilien-Kreditverträge-Richtlinie 2014/17/EU vom 4.2.2014, die am 21.3.16 in Deutschland mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie umgesetzt wurde.

Das Gesetz zur Umsetzung beschränkt sich nicht auf eine Neubestimmung des Immobiliardarlehensvertrags, wie er in § 503 BGB niedergelegt war, sondern führt eine neue Systematik in Gestalt von Allgemein- und Immobiliar-Kreditverträgen sowie entgeltliche und unentgeltliche Darlehen und Finanzierungshilfen ein. Ein neuer § 356b BGB beseitigt für Immobiliar-Verträge das ewige Widerrufsrecht, eine Vielzahl neuer Regelungen findet sich u.a. in §§ 491 Abs.3, 492a, 492b, 503 (neu), 504a, 505a bis §§ 505d, 514, 515, 655 a bis e über Beratungsdienstleistungen, 675a, und dazu viel Neues in Art.247 EGBGB nebst Anlagen.

Zielgruppe

Für Banken, Verbraucherverbände, Rechtsanwälte, Gerichte und Universitäten.

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